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Neues, kaum geändertes Wahlre…

Neues, kaum geändertes Wahlrecht genau so verfassungswidrig wie zuvor? Alles andere hätte mich auch gewundert. #BVerfG  #

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Gegen Überwachung sein (und das zeigen)

Wir hatten mal eine Vorratsdatenspeicherung. Die sah vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen wie eMail, (Mobil-)Telefon, Internetzugang oder Verbindungsanonymisierung für ein halbes Jahr die Verbindungsdaten und Standortdaten (nicht aber die Inhalte) aller über sie getätigten Verbindungen speichern mussten, und dass sie diese den Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen auszuhändigen hatten. Diese Variante hat das Bundesverfassungsgericht kassiert, weil die ständige Überwachung aller in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Seitdem wird aus der Politik und Polizeikreisen ununterbrochen genölt, dass jetzt ja keine ordentliche Strafverfolgung mehr möglich sei. Den Beweis des Nutzens sind sie dabei bisher schuldig geblieben, aber man kann ja mal fordern (im Zweifel braucht man dazu nämlich auch einfach gar keinen erkennbaren Zusammenhang).

Auch wenn es  in den letzten Wochen einige Unruhe in den Reihen der Netzaktivisten darüber gab, was jetzt Teil der abzulehnenden Speicherung ist und was nicht, so sollte man doch unbedingt heute noch die Petition mitzeichnen, die sich für ein Verbot der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausspricht.  Klar muss die Regierung sich daran nicht halten, sie bekommt dadurch aber mal wieder die Existenz der Gegenmeinung ins Gedächtnis gerufen.

Mehr Informationen gibt’s beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

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Sachen retten

1. Internet retten

Das Zensursula-Gesetz (die älteren werden sich erinnern) ist jetzt seit fast einem Jahr in Kraft, wird aber nicht angewandt. In diesem Zustand scheint es gerade dumm rumzuhängen, aber das ist vielleicht viel geschickter als es aussieht: eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nämlich innerhalb eines Jahres von Betroffenen eingelegt werden, und im Moment gibt es keine im eigentlichen Sinne betroffenen.

Der FoeBuD e.V. und der AK Zensur bemühen sich nun, trotzdem (und rechtzeitig bis zum 23. Februar 2011) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Netzsperrengesetz auf den Weg zu bringen. Bis vor kurzem war das noch eine Mitmachaktion, für die Beschwerdeführer gesucht wurden. Jetzt scheint man genug Vollmachten (aktuell 3350, meine ist auch dabei) zu haben und will zum Gericht.

Das sollte man weiter beobachten und verfolgen.

2. Hackerspace retten

shackspace, der Stuttgarter Hackerspace, wird bald „auf der Straße stehen“; die Räume wurden dem Verein gekündigt, weil „die Flächen für Stuttgart 21 benötigt werden“. Na toll. Jetzt wird neuer Platz benötigt und auch Geld für einen Umzug. Hier Helfen.

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Die heimliche Regierung sitzt in Karlsruhe

Und das liegt nicht etwa daran, dass die Verfassungsrichter machtgierig wären. Es ist nur schon seit mehreren Legislaturperioden so, dass neue Gesetze so chaotisch und handwerklich schlecht ausgeführt sind, dass sie eigentlich alle umgehend in Karlsruhe vorgelegt werden (müssen).

Heute:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.

Auf das Bundesverfassungsgericht ist eben noch Verlass.

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Gut, dass wir das #BVerfG habe…

Gut, dass wir das #BVerfG haben. Deutschland wäre sonst schon in Polizeistaat oder Chaos (oder beides) versunken. #vds #