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Meine Bilder, meine Besucher

Google hat’s echt im Gespür, wie man sich in die Nesseln setzt. Eine neue Version der Bildersuche ist angekündigt, die laut Google „faster, more reliable“ ist und „lets the images do the talking“. Für die US-Nutzer ist das schon freigeschaltet und über google.com auch aus Deutschland schon benutzbar, drum wollen wir uns das doch mal ansehen.

Zum Vergleich erstmal eine Ergebnisseite der bisherigen Bildersuche nach „Pitigliano“, von dem ich mal ein ganz brauchbares Bild gemacht zu haben scheine:

Bildersuche: alt

Jetzt das gleiche mit der neuen Suchfunktion:

Bildersuche: neu

Die umgebende Webseite wird nicht mehr automatisch aufgerufen, stattdessen erscheint eine Fläche mit einem größeren Vorschaubild und den folgenden Wahlmöglichkeiten:

  • Seite besuchen (führt zur Seite)
  • Originalbild anzeigen (führt direkt zum Bild)
  • Bilddetails (führt zu einer Ähnlichkeitssuche mit dem Bild als Ausgangsbild)

Ein Untertitel warnt: „Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt.“, trotzdem kann der Benutzer das Bild sofort in voller Auflösung herunterladen, ohne mit eventuell auf der Seite vorhandenen Hinweisen zur Verwendung behelligt zu werden. Um das klarzustellen: Google klaut die Bilder nicht (und „klauen“ ist natürlich ohnehin die falsche Metapher) sondern verlinkt auf die Originaldatei auf dem Originalserver — aber auf eine Weise, die den Besucher nicht mehr auf die Seite lenkt, und ihn damit auch nicht in den heute üblichen Statistiktools auftauchen lässt (wer will schon zurück zu webalizer).

Aus Nutzersicht spricht natürlich einiges für die neue Implementation: wie oft ist es z.B. schon passiert, dass ich auf die Seite kam, auf der das Bild angeblich sein sollte, und es war nirgendwo zu sehen (z.B. weil Google das Bild auf Seite 7 eines Blogs oder Forums gefunden hatte, und es sich inzwischen auf Seite 9 befand)?

Aber Google tut hier genau das, was die Zeitschriftenverleger ihnen als Begründung für das unselige Leistungsschutzrecht ununterbrochen vorwerfen: sie binden urheberrechtlich geschützte Werke anderer auf der eigenen Seite ein, ohne dabei auf eventuelle Lizenzregelungen zu achten. Die Anzeige der verkleinerten Vorschaubilder in den Suchergebnissen der Bildersuche ist Google ohne besondere Genehmigung gestattet, und möglicherweise deckt das entsprechende BGH-Urteil auch diese neue Variante ab, aber wie auch schon bei Stefan Niggemeier zu lesen war ist die Änderung gerade in der aktuellen Lage der Diskussion zumindest extrem ungeschickt.

Unter „Verteidige Dein Bild“ hat sich jetzt eine Online-Petition (Ok, etwas wirkungsloseres gibt es kaum, aber es geht um den symbolischen Wert) gegen die neue Bildersuche formiert, die ich auch mitunterzeichnet habe. Und wenn das auch nichts hilft, dann muss ich eben wieder die Maßnahmen von damals rauskramen.