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Gegen Überwachung sein (und das zeigen)

Wir hatten mal eine Vorratsdatenspeicherung. Die sah vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen wie eMail, (Mobil-)Telefon, Internetzugang oder Verbindungsanonymisierung für ein halbes Jahr die Verbindungsdaten und Standortdaten (nicht aber die Inhalte) aller über sie getätigten Verbindungen speichern mussten, und dass sie diese den Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen auszuhändigen hatten. Diese Variante hat das Bundesverfassungsgericht kassiert, weil die ständige Überwachung aller in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Seitdem wird aus der Politik und Polizeikreisen ununterbrochen genölt, dass jetzt ja keine ordentliche Strafverfolgung mehr möglich sei. Den Beweis des Nutzens sind sie dabei bisher schuldig geblieben, aber man kann ja mal fordern (im Zweifel braucht man dazu nämlich auch einfach gar keinen erkennbaren Zusammenhang).

Auch wenn es  in den letzten Wochen einige Unruhe in den Reihen der Netzaktivisten darüber gab, was jetzt Teil der abzulehnenden Speicherung ist und was nicht, so sollte man doch unbedingt heute noch die Petition mitzeichnen, die sich für ein Verbot der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausspricht.  Klar muss die Regierung sich daran nicht halten, sie bekommt dadurch aber mal wieder die Existenz der Gegenmeinung ins Gedächtnis gerufen.

Mehr Informationen gibt’s beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Von dentaku

Site Reliability Engineer, Internet-Ureinwohner, Infrastrukturbetreiber, halb 23-Nerd halb 42-Nerd, links, gesichtsblind.

Schreibt mit "obwaltendem selbstironischem Blick auf alles Expertentum" (Süddeutsche Zeitung)

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