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… da Sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt haben.

Als ich aus dem Sommerurlaub zurückkam, warteten zwei fast gleichlautende Mahnungen aus einem Inkassobüro auf mich (hier eine der beiden).

Brief von REAL Solution

Ich hätte mich am 20.07.2016 um 02:34 und um 06:27 bei zwei Diensten der Firma FunDorado GmbH angemeldet (dem Namen der Dienste Nach irgendwas aus dem Erotikbereich) und meine Rechnungen nicht bezahlt. Erstens habe ich zum ersten Zeitpunkt geschlafen (zum zweiten am Frühstückstisch gesessen) statt mich irgendwo anzumelden.

geschlafen von 23:43 bis 05:26

Und zweitens hatte ich vor der Mahnung nicht einmal eine Rechnung von FunDorado erhalten. Ich hielt die Schreiben daher für Papierspam und habe sie erstmal ignoriert. Jetzt kamen aber zwei weitere Schreiben in noch drohenderem Ton.

Die Firma FunDorado existiert tatsächlich, das Inkassobüro REAL Inkasso auch. Ich habe das überprüft. Das Netz ist allerdings für beide Parteien voll von Beschwerden über nicht nachvollziehbare Geschäftsgebaren. Ich habe also mal eine Antwort hingeschickt:

Brief an REAL Solution

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.09.2016 erhielt ich von Ihnen zwei Mahnschreiben, beide für Ihren Auftraggeber FunDorado GmbH in Höhe von insgesamt 791,23 €.

Dazu stelle ich fest: ich pflege keine Geschäftsbeziehung mit der FunDorado GmbH. Die Forderungen entbehren jeder Grundlage. Auch habe ich vor den durch Sie verschickten Mahnschreiben weder Rechnungen noch Mahnungen von der FunDorado GmbH erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Renger

Mal sehen, was jetzt passiert.

Von dentaku

Site Reliability Engineer, Internet-Ureinwohner, Infrastrukturbetreiber, halb 23-Nerd halb 42-Nerd, links, gesichtsblind.

Schreibt mit "obwaltendem selbstironischem Blick auf alles Expertentum" (Süddeutsche Zeitung)

9 Antworten auf „… da Sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt haben.“

jürgen sagt:

hi,
Diese Fundorado Forderung ist selbst im Verzugsfall anscheinend nicht durchsetzungsfähig. In den einschlägigen Urteilsdatenbanken wie jurion.de sowie Verbraucherplattforen existiert kein einziger Hinweis das jemals geklagt wurde.
Real Inkasso schiebt in der Regel noch ein RA Schreiben nach. Einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte begründungslos und fristgem widersprochen werden.

Ich hätte in dem Schreiben noch dazugeschrieben das Du mit der telefonischen Kontaktaufnahme sowie der Weitergabe Deiner Daten an Auskunfteien gem BDSG nicht

dentaku sagt:

Ich warte da jetzt erstmal ab.

Das schlimmste, was sie theoretisch machen könnten, wäre einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Dann könnte ich guten Gewissens dem Anspruch widersprechen.

[…] ich neulich den Brief an das Inkassobüro geschickt hatte, kam postwendend ein noch dringlicheres Schreiben zurück, das neben weiteren […]

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