Keine Angst, es folgt nicht noch ein Text darüber, dass robots.txt eigentlich schon helfen würde oder ähnliches. Das steht ja schon überall.
Google hat eine Kampagne gestartet. Es erklärt seinen Benutzern, dass das gerade geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (im folgenden Text immer mit LSR abgekürzt) die Funktion der Suchmaschine und damit die Nützlichkeit des ganzen Internets bedrohe. Das ist natürlich übertrieben, aber in der Tat richtet sich das LSR hauptsächlich gegen Google.
Das Entsetzen in den Artikeln auf den Zeitungswebseiten ist entsprechend groß. Wie kann sich Google nur das Recht herausnehmen, seine „Monopolstellung“ für PR in eigener Sache zu nutzen? Nun, natürlich hat Google dasselbe Recht, die große Aufmerksamkeit, die es durch seine Marktmacht erhält, für die Verbreitung seiner Anliegen zu nutzen, wie es die Content-Allianz-Mitglieder z.B. in der FAZ und der Tagesschau hat (zusammen haben die wahrscheinlich sogar eine größere Reichweite).
Auch wenn die Presse gern den Gegensatz zwischen „Datenkrake Google“ und sich selbst als „Verteidiger der Demokratie“ ins Feld führt, gibt es keinen Grund, hier mit zweierlei Maß zu messen. Wir sollen nämlich glauben, Zeitungsverlage und Suchmaschinen wären in verschiedenen Branchen beheimatet, aber das stimmt gar nicht: sobald die Zeitung nicht mehr auf Papier gedruckt ist, lebt sie ausschließlich von der auf der Seite geschalteten Werbung — und bei Suchmaschinen gab es AFAIK noch nie eine andere Finanzierung. Es handelt sich bei Google und den Verlagen heutzutage also um direkte Konkurrenten in der Vermietung meiner Bildschirmfläche an Werbekunden. Da möchte man doch ungern zwischen die Fronten geraten.
Das LSR birgt aber trotzdem mögliche Fallen und Rechtsunsicherheiten auch für uns einfache Ins-Internet-Schreiber. Nach aktuell vorherrschender Auslegung sollten alle normalen Blogartikel — auch mit Zitaten und Links — unproblematisch sein, aber Formulierungen wie:
Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
(aus dem Entwurf, Hervorhebung von mir) könnte man zum Beispiel auch problemlos auf die beliebten Linklistenartikel und Dienste wie Rivva und quote.fm beziehen. Solche Unsicherheiten sind schon Grund genug, gegen das LSR zu sein. Das wird nicht gerade einfacher, wo jetzt allen Gegnern des LSR unterstellt werden kann, sie seien ohnehin nur von Google bezahlt. Aber man kann sich seine Mitstreiter eben nicht aussuchen (und wann bin ich schon derselben Meinung wie die Junge Union?).
2 Antworten auf „Trotzdem noch doof: Leistungsschutzrecht“
[…] Wo wir gerade live dabei sind: man kann sich seine Mitstreiter eben nicht aussuchen dentaku.wazong.de/2012/11/29/t…hutzrecht/ #LSR #Google # Microblog Google, LSR […]
Nun das Leistungsschutzrecht zeigt mir doch wieder sehr, wie Lobbyarbeit die Politik beeinflussen kann. Auf der anderen Seite hat der Bundestag gerade den § 52 a um zwei Jahre verlängert. Damit können urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2014, unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Universitäten eingestellt werden. Das passt in meinen Augen einfach nicht zusammen.