Nun das Leistungsschutzrecht zeigt mir doch wieder sehr, wie Lobbyarbeit die Politik beeinflussen kann. Auf der anderen Seite hat der Bundestag gerade den § 52 a um zwei Jahre verlängert. Damit können urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2014, unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Universitäten eingestellt werden. Das passt in meinen Augen einfach nicht zusammen.