Ich hatte mich ja vor kurzem mit der technischen Durchführbarkeit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Die Probleme, die ich dort kurz beleuchtet habe stellen natürlich nicht den einzigen (und nicht einmal den wichtigsten) Grund dar, um gegen das ganze Ansinnen zu sein. Hier kommen all die juristischen Bedenken und dystopischen Schreckensszenarien ins Spiel, die ich in dem oben erwähnten Artikel absichtlich ausgeklammert habe.
Bevor das neue Gesetz morgen im Bundestag (vermutlich) durchgewunken wird sollten daher möglichst viele Bürger nochmal klarstellen, daß sie damit nicht einverstanden sind (Demokratie!), und wenn ich schon nicht an der physischen Demonstration teilnehmen konnte (hey Leute, Stuttgart 17:00-19:00? Da bin ich noch im Büro) , so kann ich wenigstens diese Seite „Trauer tragen“ lassen:
(Todesanzeige vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
Ich les‘ jetzt nochmal 1984…
Eine Antwort auf „Das Fernmeldegeheimnis ist unverletztlich (noch)“
[…] hatten mal eine Vorratsdatenspeicherung. Die sah vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen wie […]