Wie gerade überall zu lesen ist werden sich die Domainrichtlinien der deNIC am 23.10.2009 ändern. Von da an werden auch ein- und zweibuchstabige Domainnamen sowie reine Zahlendomains möglich sein. Außerdem fallen einige weitere Einschränkungen (bisher waren z.B. Autokennzeichen als Domain verboten).
Ich dachte erst daran, am sicher einsetztenden Run auf die zweibuchstabigen Domains Teilzunehmen (z.B. tr.de), aber nach dem klugen Gedanken, den ich bei Zellmi gelesen habe:
Wer jetzt diesbezüglich auch schon ein Kribbeln verspürt, sollte daran denken, dass die Durchsetzungswilligkeit des Markenrechts bei Markeninhabern nicht zu unterschätzen ist.
bin ich mir da jetzt nicht mehr so sicher…
(Wenigstens stimmt dann in Zukunft mein bisher falsches Beispiel in dem Artikel.)
Eine Antwort auf „a.de“
Hat übrigens sowieso nicht geklappt.