Herr D. rief mich vorhin an. Herr D. hat vor einem Jahr meinen gebrauchten Alfa Romeo gekauft. Jetzt will er ihn weiterverkaufen und hat irgendwie Probleme mit dem Kilometerstand: der Kilometerzähler zeige jetzt ungefähr 156000km an, und die Unterlagen, die er von mir mit dem Wagen bekommen hat weisen eineinhalb Monate vor dem Verkauf beim TÜV einen Kilometerstand von 152750km aus. Das liegt ja durchaus im Bereich des möglichen, wenn etwa Herr D. nicht soviel mit dem Wagen gefahren wäre — er will aber „so um die 13000km, auf jeden Fall mehr als 10000km“ gefahren sein und folglich müsse ich ihn betrogen haben (also etwa den Tacho manipuliert), ob man da nicht etwas „regeln“ könne (?).
Dummerweise haben wir vor einem Jahr vergessen, den Kilometerstand auf dem Kaufvertrag festzuhalten, was ich aber noch habe sind ein Ausdruck meiner Autoscout24-Anzeige (in der „ca. 154000km“ steht) und die Photos, die ich für die Anzeige einen Tag vor dem Verkauf vom Wagen — auch vom Tacho — gemacht habe.
Während des Telefongesprächs (da hatte ich diese Dinge natürlich nicht griffbereit) habe ich mich auf keine „Regelung“ eingelassen, und nun will Herr D. die Sache seinem Anwalt übergeben. Mal sehen, was der ihm rät…
2 Antworten auf „154242 sind nicht 143000“
Herr D. wäre gut beraten, einfach mal das Maul zu halten.
Ich vermute auch nicht, daß ich wirklich etwas vom Anwalt höre (außer der Anwalt braucht gerade dringend Geld).