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Nutzungsbestimmungen eines Buches

Über wirres gefunden:

Nutzungsbestimmungen eines Buches

1. Das Buch aufschlagen darf im Prinzip, wer noch ein anderes Buch oder wenigstens die elektronische Ausgabe davon gekauft hat.
2. Die Erlaubnis ist eine rein freiwillige Einräumung durch den Buchhersteller.
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.
9. Wenn der Kunde einem Onkel erlaubt, in das Buch zu sehen, schließt sich das Buch für immer.

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Mathias Schindler zeigt hier sehr schön die Unsinnigkeiten, die dem Nutzer oft mit den Nutzungsbedingungen („EULA“) aufgezwungen werden (nicht, daß deren Durchsetzbarkeit bisher vor einem Deutschen Gericht bestätigt worden wäre, aber fast jeder Softwarehersteller versucht es zumindest…).

Von dentaku

Site Reliability Engineer, Internet-Ureinwohner, Infrastrukturbetreiber, halb 23-Nerd halb 42-Nerd, links, gesichtsblind.

Schreibt mit "obwaltendem selbstironischem Blick auf alles Expertentum" (Süddeutsche Zeitung)

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