Wieso wir gegen das Leistungsschutzrecht sind
»Dem Gedanken des LSR zufolge gibt es Content, der dem LSR unterliegt und es gibt Content, der dem LSR nicht unterliegt, weil er nicht von einem Presseverlag im Sinne des LSR generiert wird und daher durch das LSR nicht geschützt wird.
Das LSR und seine bisher bekannten Umsetzungen definieren jedoch keinen Mechanismus, mit dem Content, der dem LSR unterliegt, in irgendeiner Weise identifizierbar wird.«
Weshalb mit dem Leistungsschutzrecht dringend eine Computerlesbare Kennzeichnung LSR-Abgabenpflichtiger Inhalte einhergehen muss.
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