Kategorien
Microblog

„Führt man die Rechtsauffassu…

„Führt man die Rechtsauffassung des LG Köln weiter fort, sind zudem alle Internetseiten in Deutschland rechtswidrig…“ pixelio.de/static/stellungnahme  #

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert