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Der Bundestag möge beschließen …

Der Bundestag möge beschließen …
Jens Arne Männig:

"Der Bundeshofnarr wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Volk direkt gewählt. Er hält den Rang eines Bundesministers und ist zu keiner Zeit verpflichtet, sich der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers gemäß Artikel 65 Grundgesetz zu unterwerfen."

Brillant!
aus Delicious/steinhobelgruen

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